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19% oder 7% bei Selbstbedienung?

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 MSB
(@msb)
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Themenstarter
 

Steuern, das große Fragezeichen.
Mir persönlich erstmal beim der Verpflegung.
Ab wann ist eine Verpflegung zum vollen Steuersatz v. derzeit 19 % fällig?
Immer der Gast auch übernachtet, wenn Speisen an die Person ausgegeben werden, die er sich selber serviert (halber Self-service), wenn ein Buffet bereitgestellt wrid, an dem der Gast isch sslbst bedient?
In einem Speiseeislokal hat man es so geregelt, dass der Gast seinen Eisbecher am Tresen erhält und auch dort bezalh und isch selbst zum Platz mitnimmt, wenn er denn will. Soweit ich weiß, könnte das unter 7% Steuersatz laufen.
Wie sieht es dann mit Frühstücksbuffet, Mittagessenausgabe, Abendbüffet aus?
Dank für die Aufmerksamkeit 😉
Martin

 
Veröffentlicht : 29/05/2009 12:28 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Der volle Steuersatz wird fällig, sobald ein Service stattfindet, also eine Dienstleistung verrichtet wird.
7% sind nur für reine Außer-Haus-/Mitnahme-Speisen erlaubt.
Das mit dem Eislokal finde ich arg grenzwertig, da ja Plätze angeboten werden. Eine Dienstleistung findet also statt (Tische rausstellen, säubern, abräumen, usw.).

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 29/05/2009 7:23 pm
(@melanie82)
Beiträge: 412
Reputable Member
 

Da gab es doch mal nen kleineren Skandal bei McDonalds. Die fragen ja meistens "zum Mitnehmen oder zum Hieressen?". Als Kind dachte ich ja noch, das hat mit dem Einpacken zu tun, aber nun weiß ich, das sind dann die unterschiedlichen Steuersätze. Und da gab es einmal die Behauptung, es wurde öfters mal die Hieressenvariante eingetippt. Klar, ist eine Möglichkeit, sich 12 Prozentpunkte Steuern "zu sparen"...

Der zweite fast schon fließende Unterschied bei der Besteuerung ist bei Catering. Wird ein Buffet nur geliefert und aufgebaut, so ist das ein 7%-Lebensmittel, wird es aber mit Servicepersonal dann bedient, so ist das eine 19%-Dienstleistung.

Fallen Imbissbuden auch unter die 19%? Das dürfte ja unter die gleiche Kategorie wie deine Eisdiele mit Selbstbedienung sein. Oder gibt es da auch die Regelung dass sobald es eine Sitzgelegenheit gibt? Bei der Toilettenpflicht ist das glaub ich nicht mehr ausschlaggebend (damals kamen ja diese "Anlehnhilfen" auf um sich die Stühle bei den Stehtischen zu sparen).

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Veröffentlicht : 29/05/2009 10:35 pm




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