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Arbeits-Zeit-Gesetz

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Lothywien
(@lothywien)
Beiträge: 569
Honorable Member
Themenstarter
 

§ 5
Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der
täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit
von mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in
Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur
Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung
und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben,
beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in
der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt
werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb
eines Kalendermonats oder innerhalb von vier
Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit
auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen
wird.

Ich habe mir dies heute mal durchgelesen und dachte mir, nun ja, gut zu wissen. Man sagt komischerweise immer das in der Gastronomie die Ruhezeit zwischen zwei diensten mindestens 10 Stunden sein muß, aber niemand weiß, das diese eine Stunde (von 11 auf 10) auch wieder ausgegelichen werden muß,..... oder habe ich da irgendwas falsch verstanden?

Merkwürdige Feststellung: Als ich klein war, war 2000 noch Science-Fiction. Jetzt ist es letztes Jahr - ich muss erwachsen geworden sein.
(39,90 - Frederic Beigbeder)

 
Veröffentlicht : 12/03/2007 3:38 pm
Buffy
(@buffy)
Beiträge: 1985
Noble Member
 

Verstanden hast Du das nicht falsch, aber es kommt ja auch oft genug vor, dass man 12 oder mehr Stunden zwischen den Schichten hat. Und damit wäre es ja auch wieder ausgeglichen.

Mit Teildienst gibt es, glaube ich, eine andere Regelung... Aber da muss ich mich nochmal schlau machen.

Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀

 
Veröffentlicht : 12/03/2007 9:09 pm
(@britt1)
Beiträge: 76
Trusted Member
 

also ... es wäre echt mal schön... 11 stunden zwischen den schichten zu haben ..also unsere service azubis die schieben eine schicht nach der anderen .. echt schlimm ... selbst ie unter 18..die arbeiten morgens bis 3 nächsten tag wieder um 9 und dann eigl bis 18 uhr ... wiederum kommen die danne erst um 20 / 21 uhr raus.. also najaaaa je nach abteilung wirds halt besser bzw schlechter..

Höre niemals auf zu träumen, den in deinem Traum verstecken sich oft die wahren Werte des lebens....

 
Veröffentlicht : 12/03/2007 10:11 pm



TheKrümel
(@thekruemel)
Beiträge: 233
Estimable Member
 

Ja, wie ist das eigentlich mit Teildienst? Bei Wikipedia habe ich leider nichts finden können....

 
Veröffentlicht : 24/04/2008 3:31 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Wie ist was mit Teildienst?

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 24/04/2008 5:24 pm
TheKrümel
(@thekruemel)
Beiträge: 233
Estimable Member
 

Mit Teildienst gibt es, glaube ich, eine andere Regelung... Aber da muss ich mich nochmal schlau machen.
🙂

 
Veröffentlicht : 24/04/2008 9:50 pm



Andy
 Andy
(@andy)
Beiträge: 1310
Noble Member
 

Auch der Teildienst sollte zwischen 2 Schichten mindestens 11 Stunden Ruhezeit gewähren. Ich denke nicht das es da eine Außnahme gibt.

God gave us two ears and one mouth, and most people haven't taken the hint.

Disclaimer: Alle meine Posts enthalten meine eigene Meinung.

 
Veröffentlicht : 26/04/2008 11:28 am
Quin_Tulop
(@quin_tulop)
Beiträge: 239
Estimable Member
 

Auch wieder ein Uraltthread, aber um es für andere Korrekt zu hinterlassen:

Lt. JArbSchG gilt folgendes:

§ 12 Schichtzeit
Bei der Beschäftigung Jugendlicher darf die Schichtzeit (§ 4 Abs. 2) 10 Stunden, im Bergbau unter Tage 8 Stunden, im Gaststättengewerbe, in der Landwirtschaft, in der Tierhaltung, auf Bau- und Montagestellen 11 Stunden nicht überschreiten.

Sprich wenn eine Person (U18) um 08:00Uhr mit Frühstücksdienst anfängt und bis bsplw. 12 Uhr Frühstücksdienst macht, hat sie 4 Stunden aufm Buckel, dann kommt bis 16:00Uhr "Teildienstpause/Arbeitsunterbrechnung", dann hat sie 8 Stunden auf dem Buckel und dürfte höchsten noch bis 19:00 Uhr beschäftigt werden, dann sind die 11 Stunden Schichtarbeitszeit vorbei.

8:00 - 12:00 = 4 Stunden Arbeit
12:00 - 16:00 = 4 Stunden Arbeitsunterbrechung
16:00 - 19:00 = 3 Stunden Arbeit
-----------------------------------------
11 Stunden Schichtarbeit

Sprich die teildienstpause darf höchstens 3 Stunden betragen um auf die 8 Stunden Sollarbeitszeit zu kommen.

Für Erwachsene(Ü18) gibt es, keine Begrenzung der Schichtarbeit, allerdings wird dies durch dir verordnete Ruhepause begrenzt:

§ 5 Arbeitszeitgesetz
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Sprich wenn man immer Teildienst hat

08:00 - 12:00 Frühstück
12:00 - 18:00 Arbeitsunterbrechnung
18:00 - 22:30 Service

ist dies nicht zulässt, da man zwischen 22:30 Uhr und 08:00 Uhr nur 9,5 Stunden und nicht die verordneten 10 bzw. 11 Stunden hat.
Ausnahme ist natürlich die Ausnahme, wie oben schon geschrieben, also wenn es mal passiert und dann wieder ausgeglichen wird ist es auch genehmigt.

Soweit die rechtliche Grundlage.

!!!Ich erstelle meine Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen!!!

~ Wenn der Wind der Veränderung weht, treibt er die Mühle des Lebens an ~

~ Sei nicht wie der Bär und fange den Lachs, sei wie der Hase und jage den Dachs ~

 
Veröffentlicht : 09/08/2010 2:40 pm

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