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 Betreff des Beitrags: Garderobenhaftung
BeitragVerfasst: Di Apr 22, 2008 17:35 
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HILFE!
Also, hallo erstmal, ich muss am Freitag in der Schule ein Kurzreferat über Garderobenhaftung halten und dachte mir, klingt nach nem kleinen Thema, dass es deshalb aber außerordentlich klein, im Buch nur vorkommt, ist allerdings blöd, weil ich jetzt selbst Fragen habe, die meine Klasse mir dann Freitag sicher stellt.

Also soweit begriffen habe ich ja, dass nur der Beherbergungswirt im Hotel haftet, weil dieser Gastr ja im Hotel wohnt, etc. ...also gilt es nur im Hotel und nicht in einem eifnachen Restaurant. ABER, wie ist es in einem Restaurant, was eigenständig geführt witrd, aber im Hotel ist, und wenn man im Hotel ein Schild "selbsthaften" aufhängt, entlastet ihgn das überhaupt? oder muss er ahften, weil er ein beherbergungsbetrieb ist. und haftet er auch bei nicht hotelgästen, die dort aber essen???
und ja, ich bin ratlos, und weiß nicht weiter.
BITEE HIFLE!!! DANKEEEE!!!! Oder sagt mir wo ich noch gut was anch lesen lkann..


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 Betreff des Beitrags: Garderobenhaftung
 
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BeitragVerfasst: Di Apr 22, 2008 20:15 
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Oha, Das sind ja Konstrukte. (Außerdem hasse ich Garderobenhaftung.)
Wenn das Restaurant eigenständig geführt wird, gehört es nicht mehr zum Hotel, also hat der Gast nur an den jeweiligen Betreiber Schadensersatzansprüche. Die Frage wäre noch, ob der Gast das erkennen kann bzw. muss.
Das "selbst haften"-Schild gilt nur für den Fall, dass der Gast die Wahl zwischen einem einsehbaren Ablageplatz und der uneinsehbaren Garderobe hat.

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BeitragVerfasst: Do Apr 24, 2008 12:25 
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Danke.

Aber, wie ist das denn jetzt, wenn der Gast seinen Mantel an einer einsehbaren Garderobe in einem Hotelrestaurant hängt, bei dem es klar ist,d ass es zum Hotel gehört und dort dieses Schilöd hängt. Muss der gast dann wirkouch selbst haften/achten, oder ist das Schild Quatsch, weil die Haftung sowieso beim Hotel liegt, weil es ein Beherbergungsbetrieb ist???

Hat jemand noch ne schlaue Seite zum Lesen? Morgen bin ich verloren.


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BeitragVerfasst: Do Apr 24, 2008 15:23 
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Ich bin der Meinung, dann haftet das Hotel auch als Beherbungsbetrieb nicht, da der Verlust vom Gast fahrlässig "verursacht" wird.
Stoff zum Lesen: §701 ff. BGB

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BeitragVerfasst: Do Aug 07, 2008 15:54 
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mir hat mal einer meiner blöden chefs eingeredet, dass wir nicht die jacke der gäste abnehmen durften, weil wir dann dafür haften würden..

wisst ihr da was drüber?


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BeitragVerfasst: Do Aug 07, 2008 19:49 
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Aalso, mal sehen ob ich das noch zusammenkrieg:

- Haften tut der Wirt ja nur für Sachen, die "am vorgesehenen Ort" sind. Also tatsächlich nur für die Hotelgäste, da die ja auch einen Mietvertrag mit dem Wirt haben und die Garderobe ist in der Regel der Ort, wo ein Mantel hin gehört.

- das Schild ist nur Alibi, im Zweifelsfall schützt das Schild aber weder den Gast noch den Wirt

- wenn der Wirt dem Gast den Mantel abnimmt, und irgendwo hin bringt, wo der Gast ihn nicht sehen kann, der Gast den Mantel aber auch nicht mit an Tisch nehmen darf, dann haftet der Wirt

- im Gegensatz dazu, wenn der Gast reinkommt, seinen Mantel an die Garderobenstange hängt und hin sieht, muss der Wirt nicht haften

So mal was mir spontan dazu einfällt. Schade, dass dein Referat schon morgen ist, ich glaub wir hatten damals eine recht gute Übersicht in der Schule zusammen geschrieben, aber ich komm erst Montag wieder an meine Unterlagen.

Wir hatten uns damals überlegt, was ist, wenn ein Ehepaar sich gegenüber sitzt, beide hängen ihre Jacken an die Garderobe. Die Garderobe ist quasi im Rücken der Dame, der Herr kann aber hinsehen. Ein Dieb klaut beide Jacken. Hat der Herr dann im Gegensatz zur Dame Pech? Wie nah muss man an der Garderobe sitzen um sie einzusehen? Sitzt man etwas weiter weg, sieht man vielleicht, wie jemand seine Jacke anzieht, aber kann ja nicht hinrennen und schauen, ob das genau die Jacke ist. Schwarze Mäntel sehen sich ja recht ähnlich.


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BeitragVerfasst: Fr Aug 08, 2008 0:27 
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Das Thema hatten wir gar nicht !!!!!!!!!!!!!!! In welchem Lehrjahr kommt das denn????????????? Ich bin nämlich schon im 3 Lehrjahr !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


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BeitragVerfasst: Fr Aug 08, 2008 10:53 
Maitre
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Helena hat geschrieben:
Das Thema hatten wir gar nicht !!!!!!!!!!!!!!! In welchem Lehrjahr kommt das denn????????????? Ich bin nämlich schon im 3 Lehrjahr !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


warst du denn immer da? :wink:
üblicherweise hat man das im ersten block, d.h. im ersten lehrjahr :lol:

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BeitragVerfasst: Sa Aug 09, 2008 9:05 
Maitre
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Zitat:
warst du denn immer da?
üblicherweise hat man das im ersten block, d.h. im ersten lehrjahr


bei uns war es im dritten Lehrjahr. Vielleicht wurde es im ersten Lehrjahr schon mal angekratzt, das weiß ich nicht, ich bin erst im zweiten in die Schule gegangen.


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BeitragVerfasst: Sa Aug 09, 2008 15:13 
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Ich hatte das Thema NIE... Waere also total Ratlos, aber ich muss mich ja zum Glueck nicht mit Deutschen Gesetzen rum schlagen...

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