Ich bin nun zwar schon mit meiner Ausbildunger fertig, aber habe da mal eine Frage für meine "noch" Azubis aus unserem Hotel in Hamburg:
Die Mädels haben 6 Wochen Blockunterricht und das 2mal im Jahr.
Nun haben sie diesen Schulblock an 2 Tagen statt 8 Schulstunden, nur 6 Schulstunden. Da verlangt der Betrieb nun auf einmal, dass sie dafür einen ganzen Extratag arbeiten!!
Ist das richtig so?
Ist es nich so, dass 6 Schulstunden als ein Arbeitstag gelten und somit sie genüg gearbeitet haben?
Ich freue mich auf Antworten!
Müssen sie einen Tag extra arbeiten auf die ganzen Wochen gerechnet oder pro Woche?
Ich muss leider nach Hause - da wartet noch ein Bett voller Arbeit... 😀
Hallo Janille,
das ganze wurde gerade in diesem Thread ausdiskutiert.
Ich fasse einfach mal schnell zusammen:
Wenn die Azubinen unter 18 sein sollten (eher selten der Fall) ist mit 5 Schulstunden a 45 Minuten (lt. JArbSchG §9 Abs.1 Nr.2) ein Arbeitstag a 8 Stunden (JArbSchG §9 Abs.2 Nr.1) abgegolten. Bei Blockuntericht mit mindestens 25 Schulstunden sind maximal 2 Stunden Betriebliche Ausbildung zulässig (JArbSchG §9 Abs.1 Nr.3) und somit eine 40 Stundenwoche abgegolten (JArbSchG §9 Abs.2 Nr.2).
Bei Azubinen über 18 muss der Betrieb diese für die Berufsschule freistellen (lt. BBiG §15).
Zitat NGG:
Hier gilt: Von der täglichen Arbeitszeit wird die gesamt Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit stattfindet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 30 Minuten -, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.
Ein Beispiel: Ein volljähriger Azubi hat eine vertraglich vereinbarte 40-Stunden-Woche. Die betriebliche Arbeitszeit des Azubis dauert täglich von 9 bis 18 Uhr. Der Berufsschulunterricht findet einmal wöchentlich von 8 bis 13.30 Uhr statt. Für die Fahrt in den Betrieb benötigt der Auszubildende 45 Minuten. In diesem Fall muss er nach dem Berufsschulunterricht von 14.15 bis 18 Uhr im Betrieb anwesend sein. Da zwischen 8 Uhr und 9 Uhr keine betriebliche Ausbildung stattfindet, ist eine Freistellung in dieser Zeit nicht möglich. Nimmt man nun die Summe der Berufsschulzeiten und der betrieblichen Ausbildungszeiten, kommt der Auszubildende auf 41 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Diese Mehrarbeit muss er hinnehmen und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 48 Stunden.
Hoffe konnte dir das einigermaßen erklären ....
Gruß Tobi
"Wenn man beginnt, seinem Paßfoto ähnlich zu sehen, sollte man in den Urlaub fahren."
~ Ephraim Kishon ~
Sorry, tobli, stimmt nicht ganz 😉 (ist aber auch kompliziert).
Wenn sich niemand anders findet (oder Du das Gesetz nochmal studierst), schreibe ich morgen ... äh ... nachher nochmal was dazu *gähn*
"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14
"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Oops, mein Fehler - toblis Ausführungen bezüglich des JArbSchG stimmen 😳 (sorry!)
Lediglich die 5 Stunden sind auf 6 Stunden zu erhöhen 😉
Die Arbeitszeit volljähriger Azubis wird im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Allerdings sind dort keine besonderen Regelungen bezüglich der Berufsschule hinterlegt.
Die Zeit in der Schule (also Schulstunden inkl. Pausen) wird also als Arbeitszeit gerechnet. Bist Du weniger als die vereinbarte Wochenstundenzahl in der Schule, kann der Betrieb das aufschreiben bzw. abarbeiten lassen.
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"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)
Ups. da hat der Alex wohl recht: "mit mehr als 5 Unterrichtsstunden" heißt es da ....
Verflixt ....
lol 😀
GrußT Tobi
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