Benachrichtigungen
Alles löschen

Gut Tage auszahlen

29 Beiträge
10 Benutzer
0 Likes
20.7 K Ansichten
(@michi89)
Beiträge: 3
New Member
Themenstarter
 

hallo,
ich würde gerne wissen ob mein chef mir meine gut tage bzw. meine urlaub ausbezahlen darf.
ich bin jetzt im 3. lehrjahr und bin ende juli fertig, da ich im sommer keinen urlaub nehmen kann/darf, sagt er er würde mir den urlaub bzw. meine gut tage auszahlen, darf er das überhaupt, wenn ich noch lehrling bin?? wieviel steht mir dann zu??
habt ihr vielleicht homepages wo man sich über so etwas informieren kann !?!?!
vielen dank für eure hilfe.
michi

 
Veröffentlicht : 15/05/2008 7:37 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Schwierige Sache ... prinzipiell steht Dir Dein Urlaub laut Gesetz zu. Und der Urlaub ist Dir auch nach Deinen Wünschen zu gewähren, es sei denn, dass dem "dringende betriebliche Gründe" entgegenstehen. Auf der anderen Seite weiß Dein Chef schon seit 3 Jahren, dass Du im Juli 2008 gehen wirst, von daher ist es fraglich, ob die "betrieblichen Gründe" im Streitfall anerkannt werden würden.
Desweiteren sagt §7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes, dass Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, abzugelten ist. Aber auch hier zielt das Gesetz eher auf eine kurzfristige Kündigung ab, statt auf ein geplantes Ausbildungsende.
Kurz und gut: Vor Gericht oder vor der Kammer könnte man mit dem planmäßigen Ende argumentieren. Aber ob es das alles wert ist, steht auf einem anderen Blatt. Dein Azubi-Verhältnis hat damit wenig zu tun, da ich annehme, Du bist bereits volljährig.
Als Urlaubsentgelt steht Dir 1/22 des Monatsgehaltes pro Urlaubstag zu plus das tariflich vereinbarte Urlaubsgeld.
Die Guttage dürften sich ähnlich bewegen.

Informieren kannst Du Dich darüber im BundesUrlaubsGesetz und spezieller im für Dich gültigen Manteltarifvertrag. Dort ist es m.E. auch genauer geregelt.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 15/05/2008 8:50 pm
(@friesenotto)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Moin, Zusammen!

Guttage sind angesammelte Mehrarbeitsstunden, für die Regelung ob abfeiern oder auszahlen ist an erster Stelle der Manteltarif ausschlaggebend. Wenn der Tarifvertrag abfeiern vorschreibt dann abfeiern, d.h. die Guttage werden nach der Ausbildung abgefeiert(zum tarifvertraglichen Gehilfenlohn weil der AZUBI mit Bestehen des letzten Prüfungsteiles Gehilfe ist und das Ausbildungsverhältnis in der Minute endet), dies kann man auch auszahlen nennen, da während des Abfeiern das Arbeitsverhältnis fortbesteht(bzw. für das Abfeiern ein befristetes Arbeitverhältnis begründet wird). Beim Auszahlen der Guttage schreibt der Manteltarif einen Zuschlag zum Lohn vor. Im Manteltarif hier für die ostfriesischen Inseln beträgt der Zuschlag für die ersten 10 Mehrarbeitsstunden im Monat 25 % des tariflichen Stundenlohnes (Ausbildungsvergütung / 173) für jede weitere Stunde 33,1/3 %. Für an Sonntagen geleistete Mehrarbeit ist ein Mehrarbeitszuschlag wie oben zu zahlen, zzgl. 50 % Sonntagszuschlag, Feiertagsarbeit 100 % zzgl. Mehrarbeitszuschlag. Dieses wird sich ähnlich in den anderen Tarifverträgen finden.

Also wenn nur die Ausbildungsvergütung gezahlt wird, dann aber mit Zuschlägen, sonst Abfeiern zum Gehilfenlohn!

Nicht gewährte freie Tage sind zwingend abzufeiern, d.h. der Auszubildende ist von der Arbeit freizustellen!

gruss friesenotto

Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!

 
Veröffentlicht : 19/06/2008 7:22 pm



(@miseenplace)
Beiträge: 26
Eminent Member
 

also bei uns ist es so, dass die azubis nach geschriebener abschlussprüfung* ihre guttage und den resturlaub abfeiern... was ihnen auch lieber ist da wir ned viel geld bekommen würden und darauf dann auch noch steuern bezahlen müssten so das so gut wie nix bleibt.

von festangestellten hab ich schon gehört, dass sie die gutstunden ausbezahlt bekommen haben.

 
Veröffentlicht : 23/06/2008 2:02 pm
(@bondgirl)
Beiträge: 136
Estimable Member
 

Bei uns ist es so, dass jeder Mitarbeiter einmal im Jahr entscheiden kann ob seine aktuell angesammelten Gutstunden ausbezahlt werden sollen.

Blöd dass ich grade Minusstunden hatte 😆

DAS ist 5 Sterne!!!

 
Veröffentlicht : 24/06/2008 1:45 pm
(@hofa07)
Beiträge: 140
Estimable Member
 

So der Thread ist zwar schon ein bisschen älter, aber ich dachte dann muss ich keinen neuen eröffnen 🙂

Habe einen befristeten Arbeitsvertrag der zum 10. Mai endet. Habe nun im 'Verhandlungsgespräch' mit dem Chef eben gesagt das ich nicht bleiben werde. Was er natürlich nicht witzig fand, da er fest damit gerechnet hatte das ich bleibe. Ich muss in dem Fall einfach sagen, wenn er nicht erst 3 Wochen vor Ablauf meines Vertrages auf mich zugekommen wäre, sondern schon vor 2 Monaten oder so, dann wäre er jetzt nicht in der 'Klemme' Ersatz zu finden, oder seh ich das falsch. Er kann nicht einfach davon ausgehen das ich eh bleibe, genauso wenig wie ich davon ausgehen könnte das er mich behält!
Jetzt ist es so das ich mit Guttagen und Resturlaub auf gesamt 8 Tage komme und ich natürlich angesprochen habe, das ich diese Tage in Anspruch nehmen möchte (das heißt am 1. Mai meinen letzten Arbeitstag hätte) Der Chef sagt jetzt, dass sie mich vor dem 10. auf keinen Fall gehen lassen können (eine Kollegin hat neulich auch ihren letzten Tag gehabt und am 1. Mai fängt direkt jemand neues an) Außer der neuen wären da dann noch mein Chef, die Rezeptionschefin und ein weiterer Kollege die am Empfang arbeiten.
Ist das wirklich ein sogenannter wichtiger betrieblicher Grund mich bis 10. festzuhalten? Er hat gesagt sie zahlen mir die Tage dann aus (mit der Bemerkung das er eh erstmal schauen muss ob ich überhaupt noch Resturlaub habe...tz...das riecht für mich schon oberfaul, bin da ja auch sehr vorsichtig da ich schon einiges erlebt habe) kann ich auf meinen Erholungsurlaub bestehen? Wenn nein, kann ich mir schriftlich geben lassen das und wieviel ich für die restlichen Tag ausbezahlt kriege?

Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!

 
Veröffentlicht : 20/04/2011 1:14 pm



(@cappu)
Beiträge: 71
Trusted Member
 

google sagt:

Wenn Du Deinen Stundenlohn kennst, dann ist das einfach: Durch Urlaub ausfallende Arbeitszeit * Stundenlohn.

Solltest Du Gehaltsempfänger sein, dann errechnet sich der Stundenlohn wie folgt:

Bruttolohn / 4,35 / wöchentl. Arbeitszeit. So kriegst du deinen Stundenlohn.

Die Zahl 4,35 kommt zustande, da ein Monat im Durchschnitt 4,35 Wochen hat.

 
Veröffentlicht : 20/04/2011 6:09 pm
(@hofa07)
Beiträge: 140
Estimable Member
 

Also komme demnach mit 9,5 Urlaubs/Guttagen auf 787 € brutto. Das wäre doch schonmal ein Wort. jetzt hab ich allerdings gestern im Bundesurlaubsgesetz gelesen, dass man erst nach sechs Monaten im Betrieb überhaupt Anspruch auf Urlaub hat 🙁 Ich würde es also drauf ankommen lassen, dass meine Chefs das nicht sooo genau wissen. Weil im Arbeitsvertrag steht davon nix. Lediglich das ich 24 Urlaubstage habe und für jeden voll gearbeiteten Monat (bei mir 5 in dem Fall) 1/12 davon bekomme (sprich 2,083 Tage pro Monat). Sollte ich darauf achten mir die Anzahl der Tage nochmal schriftlich geben zu lassen und die Vereinbarung, dass ich es nach Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem letzten Lohn bezahlt kriege? Hab ein mulmiges Gefühl wenn ich erstmal weg bin von dort, dass ich dann schauen kann wo ich mein Geld herkriege.

Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!

 
Veröffentlicht : 21/04/2011 9:08 pm
(@mone88)
Beiträge: 551
Honorable Member
 

Bzgl Urlaubsgesetz:
Beispiel: Beginn des Arbeitsverhältnisses am 15. Juli 2007; Ende am 20. September 2007. → Teilurlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1 b) BUrlG (in Höhe von 2/12 des Jahresurlaubs).

Das mit den 6 Monaten bezieht sich auf den vollen Anspruch. Hättest du zb vom 1.1.-1.7. dort gearbeitet hättest du anspruch auf die 24 Urlaubstage.
Ich hatte mit meinem letzten Arbeitgeber ziemliche Probleme daher mein Tipp: lass dir am besten alles schriftlich geben.

http://www.ra-kotz.de/urlaub1.htm

Hier werden einige Fragen zum Thema Urlaub beantwortet, u.a. auch die Frage ob der AN einfach sagen kann "Ich zahl aus!" (Punkt 24)
Die Antwort ist: NEIN!

Schnapp dir mal nen Brutto-Netto-Rechner wie viel im Endeffekt davon übrig bleibt und entscheide dich dann 😉

Seamos realistos y hagamos lo imposible. URUGUAY, EL PAIS DE MI CORAZON Y EL MEJOR LUGAR DEL MUNDO!

 
Veröffentlicht : 22/04/2011 12:55 am



(@hofa07)
Beiträge: 140
Estimable Member
 

Danke damit hilfst du mir echt weiter. Ich hatte auch gedacht das es ziemlich ungerecht wäre zu sagen das ich keinen Anspruch auf Urlaub habe nur weil ich noch keine vollen 6 Monate dort war...puh... 🙂
Ja mein Chef hat nämlich gleich an dem Tag als ich gesagt habe das ich keinen weiteren Vertrag abschließen möchte direkt gesagt: 'Vor dem 10. können wir Sie auf keinen Fall gehen lassen. Wir zahlen den Urlaub aus!' Punkt aus. Da ich aber schon direkt in mein neues Arbeitsverhältnis starte, würde ich eher auf das Geld verzichten und die 9 Tage als Erholung für mich nutzen. Ich meine es steht mir immerhin zu!

Danke erstmal und ich berichte natürlich wie es ausgeht.

Hofa07

Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!

 
Veröffentlicht : 22/04/2011 5:01 pm
(@hofa07)
Beiträge: 140
Estimable Member
 

Also habe mich auch direkt mal auf der Homepage 'durchgewühlt' die du angegeben hast. Super wie genau das dort alles mal erklärt wird. Das beste ist, da steht sogar noch wenn man einen befristeten Vertrag hat (wie es bei mir ja der Fall ist) muss der AG einem den Urlaub erst Recht gewähren weil es ja rechtzeitig absehbar war das ich ab 10.Mai nicht mehr da sein könnte. Ich soll jetzt einfach nur dafür büßen, dass mein Chef fest davon ausgegangen ist das ich bleibe (natürlich ohne vorher mit mir darüber zu reden) und jetzt natürlich nicht rechtzeitig nach einem Ersatz geschaut hat! Aber da muss ich sagen, dass mir das herzlich egal ist. Wenn ich einfach damit gerechnet hätte das ich übernommen werde und die mir dann mitgeteilt hätten, dass sie es nicht machen, hätten sie mich auch nicht aus Mitleid nen Monat länger beschäftigt nur damit ich ne neue Stelle finden kann!

Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!

 
Veröffentlicht : 22/04/2011 5:16 pm
(@cappu)
Beiträge: 71
Trusted Member
 

Hab das selbe Problem und entschlossen meinen Urlaub einfach zu nehmen - also mit Ankündigung mitm Arsch zu hause zu bleiben und notfalls vors Arbeitsgericht zu gehen. Man darf sich auch einfach nicht immer alles gefallen lassen.

 
Veröffentlicht : 22/04/2011 5:17 pm



(@hofa07)
Beiträge: 140
Estimable Member
 

@Cappu: Ja wirst du auch in dem Betrieb aufhören in dem du jetzt grad bist, oder wollen die dir einfach keinen Urlaub geben? Einfach in den Urlaub gehen wäre halt gefährlich wenn du nicht vorhast da wegzugehen, da dies ein Grund zur fristlosen Kündigung wäre.

Mir ist da noch ein Gedanke gekommen. Wenn ich ja am 10.Mai insgesamt 6 Monate im Betrieb bin, hab ich doch dann schon Anspruch auf den Jahresurlaub von 25 Tagen (die Vertraglich so festgelegt sind) oder seh ich das falsch? Weil wenn mir der Urlaub ausbezahlt wird war bisher nur die Rede von meinen Guttagen und Resturlaub. Aber dann müssten Sie mir ja auch den ganzen Jahresurlaub für 2011 noch drauflegen. Ich weiß das denen das nicht schmecken wird, aber es ist halt nunmal das was mir zusteht. Nicht mehr und nicht weniger.

Zaehlt ihr auch jeden Tag wieviele Stunden Schlaf euch noch bleiben?!

 
Veröffentlicht : 24/04/2011 11:33 am
(@cappu)
Beiträge: 71
Trusted Member
 

Nein ich höre auf zum 20.06. - da hier der Prüfungstermin ist.

Damit ist die Ausbildung ja dann beendet, es ist nicht abzusehen dass ich durchfallen werden. Also muss ich meinen Urlaub ja vorher nehmen, aber dank der BUGA die hier grade in Koblenz abläuft ist nix mit Urlaub. Hab seit Januar keinen mehr gekriegt und werde auch keinen kriegen. Ich darf mir noch nicht mal 1 tag nehmen vor der Prüfung zum lernen.

 
Veröffentlicht : 24/04/2011 12:35 pm
(@cappu)
Beiträge: 71
Trusted Member
 

Achja, und den Urlaub kriegt man nur für die Zeit in der man da war, also für die 6 Monate dann , nicht den gesamten Jahresurlaub. Wieso auch 😉

 
Veröffentlicht : 24/04/2011 12:36 pm



Seite 1 / 2



Teilen: