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Guttage /Feiertage

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(@misenplace88)
Beiträge: 1
New Member
Themenstarter
 

Ich habe mal eine Frage. Folgende Situation:

Die Sylvesterwoche. Mein Dienstplan (F/O):

MO DI MI DO FR SA SO

Frei Arbeit Arbeit Arbeit Arbeit Arbeit Arbeit

So, jetzt meine Frage: Ich habe 6 Tage gearbeitet. Der Donnerstag (1.1.) war ein Feiertag. Stehen mir 2 oder 3 Guttage zu?

Meiner Meinung nach ist das so: nicht gastronomische Berufe haben in dieser
KW 4 Arbeitstage. Ich hatte 6. Dann ist der 1.1. zusätzlich noch ein Feiertag? Wie viele Guttage stehen mir da zu?
Laut meinem Chef nur einer.
Ich verstehe das aber nicht. Er äußert sich dann auch nicht. Es ist einfach so sagt er. Aber mich regt das auf. Das ist nicht das erste mal. Hat vielleicht jemand etwas handfestes was ich ihm ausdrucken kann oder so?
Ich sehe das momentan als einzige Lösung. Finde das einen Witz. Das war so eine anstrengende Wochge und dann einen Guttag trotz Feiertag??

Wäre um jede Antwort dankbar.

LG

 
Veröffentlicht : 12/01/2009 7:27 pm
(@bondgirl)
Beiträge: 136
Estimable Member
 

Hi!

Also ich versteh dein Problem nicht so ganz?!
Du hast 2 freie Tage die dir zustehen - und den Feiertag (1.1). Du hattest einen Tag frei - macht also 1 Ausgangstag & 1 Feiertag der dir noch zusteht.

LG

DAS ist 5 Sterne!!!

 
Veröffentlicht : 12/01/2009 9:45 pm
(@cosch87)
Beiträge: 260
Reputable Member
 

was bondgirl schreibt ist richtig. ich habe hier auch was handfestes für dich:

§4 bitte mal durchlesen, danach bist du schlauer. würde aber empfehlen den MTV mal komplett zu lesen. wundert mich, dass man sowas nicht mehr in der schule bekommt

http://www.tarif-line.de/MTV_HOGA_2007.pdf

Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!

Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!

 
Veröffentlicht : 12/01/2009 10:07 pm



Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Nuja, der gilt ja nur für NRW.

Generell erkläre ich das immer am Beispiel eines Postbeamten:
Fällt der Feiertag auf Samstag oder Sonntag, hat der Postbeamte keinen 3. Tag frei, also auch nicht der Gastro-Arbeiter - egal, wann er arbeitet oder frei hat. Fällt der Feiertag in die Woche, hat man entsprechend mehr freie Tage in dieser Woche.
In der aktuellen Silvesterwoche gab es generell 3 freie Tage - oder entsprechende Guttage.

Davon abweichend können regionale Tarifverträge sein. Da kann auch durchaus mal ein Tag mehr drin sein - unter Umständen ...

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 13/01/2009 12:22 am
(@cosch87)
Beiträge: 260
Reputable Member
 

das stimmt, aber ich wusste ja nicht woher er kommt und ich hab ja nur den aus NRW

Der Gast ist nur solange König, wie er sich auch so benimmt!!

Ich habe leider nur Zwei Arme, hätte ich drei, wäre ich im Zirkus!!

 
Veröffentlicht : 13/01/2009 11:38 am
(@melanie82)
Beiträge: 412
Reputable Member
 

Du arbeitest in Deutschland, oder? Weil die Schweizer rechnen das ein bisschen anders, da wird pro Monat 1/2 Feiertag angerechnet, über Weihnachten/Silvester guckt man also etwas in die Röhre 😆

Ansonsten für Deutschland stimmt deine Rechnung...

http://www.tauschticket.de/?rec=242195448 Bücher, CDs, Filme und viel mehr einfach tauschen...

 
Veröffentlicht : 13/01/2009 4:40 pm



(@friesenotto)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Moin, moin, misenplace88!

Teile wir das ganze Problem mal auf regelmäßig freie Tage und Feiertage auf:

Wenn Du arbeitsvertraglich 6 Arbeitstage pro Woche hast, dann hast Du Deine regelmäßigen freien Tage verbraucht.

Wenn Du arbeitsvertraglich 5 Arbeitstage pro Woche hast, dann hast Du noch einen regelmäßigen freien Tag gut.

Bei den Feiertagen sieht es komplizierter aus, Du kannst je nach Manteltarifvertrag, für Neujahr zwischen 1 und 2,5 Guttagen beanspruchen.

Da Du nicht geschrieben hast, in welchem Bundeland Du wohnst, kann Deine Frage hier nicht abschließend beantwortet werden.

gruss

friesenotto

http://www.rechtsrat.ws/tarif/branchen/hotel.htm

Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!

 
Veröffentlicht : 13/01/2009 5:12 pm



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