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Recht des Gastes /des Wirtes

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(@sonnja)
Beiträge: 1
New Member
Themenstarter
 

Hallo alle zusammen,
ich habe das Forum gerade erst entdeckt. Ich werde nächstes Jahr meine Lehre als Hofa anfangen, wo weiß ich noch nicht.
Ich will mich aber ,schon vorher möglichst viel informieren.
Ich arbeite zZ als Bedienung und hab eine Frage bezüglich des Rechtsstatus des Gastes bzw des wirtes. Gibt es dazu ein gesetz oder steht das im BGB?
Die Sache ist die, dass mein Chef meiner Meinung nach den Gästen zuviel durchgehen lässt. Gestern zB: ein gast isst den Teller auf, beschwert sich dann beim Bezahlen dass ihm das Essen nicht geschmeckt habe. Auf meine Rückfrage, warum er dann alles aufgegessen habe oder es nicht zurückgehen habe lassen, meinte er, dass er halt Hunger hatte und es deshalb halt "runterwürgen musste" Ich persönlcih hätte ihn zahlen lassen, aber mein Chef hat mich zudammengeschissen, wenn es dem Gast nicht schmeckt, hat er das Recht(?), das Essen nicht zahlen zu mmüssen. Zum Schluss hat er mir dann ganz gönnerhaft 20 Cent Trinkgeld gegeben und hat so süffisant dabei gemeint, dass "sich ja jeder mal irren kann".
Wow, hab ich gekocht!! Ich stell gerade ein bisschen meinen Berufswunsch als Hofa ein bisschen in frage gestellt...
Gibt es ein Gesetz in dem steht, wieviel sich der Gast zu verhalten hat oder wieviel eingeständnisse man ihm gegenüber machen muss?
Dankö
Sonnja

 
Veröffentlicht : 21/12/2007 6:39 pm
(@cyphlor)
Beiträge: 75
Trusted Member
 

Ich glaube nicht, dass da genau steht wieviel man vom Teller essen darf und wieviel nicht. Kulanz spielt da eben eine grosse Rolle. In deinem Fall hätte ich ggf. ein Dessert oder einen Kaffee aufs Haus spendiert, aber wie dein Chef das Essen komplett von der Rechnung zu nehmen würde in meiner Meinung nicht in Frage kommen.

Das Restaurant erbringt eine Diensteistung welcher der Gast bezahlt. Sollte ihm das Essn nicht schmecken, muss er dies reklamieren. Wenn er jedoch alles auf isst, nimmt er ja die Dienstleistung komplett in Anspruch und hat daher kein Recht den kompletten Betrag erlassen zu bekommen.

Zum Thema Beruf in Frage stellen: jeder erwischt mal Gäste die einfach schmarotzen wollen oder sich unverschämt aufführen. Aber die Kunst dabei ist, trotzdem die Ruhe zu bewahren und sich seinen Unmut nicht anmerken zu lassen. Wenn es die Regel des Hauses ist, alles gleich nach jeder Reklamation gratis herzugeben, schwimme einfach mit dem Strom.

Wenn dein Chef meint, dass er so Gewinn macht, frag ihn nach klaren Strukturen. Und dann brauchst du das nächste Mal nicht mit dem Gast zu streiten, sondern sagst einfach mit einem Lächeln auf den Lippen: Das tut mir aber leid dass es Ihnen nicht geschmeckt hat, ich werde Ihnen dieses Essen natürlich nicht berechnen. (Wobei das natürlich die miserabelste Lösung ist)

Je lauter man schreit, desto mehr bekommen man ... Wenn sich sowas mal rumspricht ...

Kleine Kritik aber noch an dir: wenn ein Gast etwas am Essen kritisiert, würde ich niemals fragen wieso er dann alles aufgegessen hat. Das kommt schon etwas "forsch" rüber. Lieber auf die Kritik eingehen und nach Verbesserung fragen bzw an was es gelegen hat (zähes Fleisch, fader Geschmack, versalzen, etc.). Wenn man so an die Sache rangeht, kannst du den Gast auch vielleicht mit einem Nachlass beglücken anstatt gleich komplett gratis.

 
Veröffentlicht : 22/12/2007 10:06 am
sakura
(@sakura)
Beiträge: 908
Prominent Member
 

Das Problem bei der Frage ist, dass es hierzu keine Paragraphen gibt, die zur Untermauerung genannt werden können, da der Bewirtungsvertrag vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt worden ist.

Vor Gericht wäre die Regelung aber wahrscheinlich so, dass der Gast umgehend zu reklamieren hat, wenn ihm das Essen nicht schmeckt.
Der Bewirtungsvertrag ist von der Einordnung her schwierig, da er eine Mischung aus Kauf- und Werkvertrag ist.
Reklamationen werden allerdings wie im Kaufvertrag behandelt, also:

Mängel an den Speisen - werden nach dem Kaufrecht beurteilt. Ist die Speise schon zum Teil verzehrt, so kann trotzdem noch gewandelt werden. Ein vollständiger Verzehr jedoch löst das Recht des Wirtes
aus, zumindest die Einkaufskosten der Speisen ersetzt zu verlangen.
(von www.recht-im-tourismus.de)

Ich finde, das ist auch eine vernünftige Regelung. Der Menschenverstand sagt einem doch schon, dass man nicht alles isst,wenn es nicht schmeckt. Und wenn man dann auch noch hofft, nichts bezahlen zu müssen...
Soll der Wirt dann jedem alles umsonst geben, dem das Fleisch zu rosa oder der Blumenkohl zu weiß war? Nee, nee... Leute gibt´s... 🙂

Aber keine Angst, solche Gäste sind echt die Ausnahme.

Ich kann aber total verstehen, dass Du innerlich gekocht hast. Und je nachdem, in welcher Art von restaurant Du arbeitest, hast Du auch nicht falsch reagiert, denke ich.
Freundlichkeit ist ja immer schön und gut, aber man muss sich auch nicht von den Gästen ver*****en lassen.

Schade nur, dass Dein Chef das wohl offensichtlich anders sieht.
Wie Cyphlor also schon gesagt hat: Frag ihn nach einer klaren Linie bei solchen Fällen. Dann wird es in Zukunft wahrscheinlich seeeehr viele unbezahlte Rechnungen geben. Ich wette mit Dir, dass Dein Chef recht schnell anders auf Reklamationen reagieren wird. 😉

Moe: "Damit kannst du einen Ochsen in 40 Sekunden blitzfrittieren."
Homer: "In 40 Sekunden?! Ich will ihn JETZT!"

 
Veröffentlicht : 22/12/2007 11:59 am



(@nonchef)
Beiträge: 188
Estimable Member
 

finde die Formulierung aus dem Tourismusrecht echt in Ordnung von der Denkweise her, ist aber doch wie so viele Regeln in der Praxis schlecht umzusetzen. Zeige mir einen guten Wirt der aufgrund einer oben angeführten Diskussion seine EINKAUFSPREISE offenlegt und sagt "also dass Steak was ich Ihnen für 25€ verkauft habe ist gar nicht aus Argentinien sondern vom Plus und hat mich so 3,50€ gekostet" 😈
Nein. Kulanz ist ein guter Ansatz und zudem ein Gefühl für die jeweilige Situation sowie Menschenkenntnis und auch das Ambiente (Würstelbude vs Luxushotel).
Ich finde als erstes musst Du lernen "am Gast zu arbeiten" also Belehrungen etc nach dem Motto wieso er alles aufgegessen hat sind: unprofessionell, indiskret und was weiss ich noch aber zeugen nicht von Respekt am Gast, und sind in der gehobenen Gastronomie sowieso total undenkbar. Wenn Du Dir nicht sicher bist immer erst beim Chef checken und nicht auf eigene Faust losdiskutieren, vielleichgt ist es ein Stammgast den Du nicht kennst weil Du neu bist.
Ich finde allerdings der Gast muss sofort reklamieren sonst hat er kein Recht auf Erstattung. Es ist etwas anderes ob der Gast sagt: Nein,das will ich nicht und lässt es zurückgehen oder ob er am Ende sagt : hören Sie das war bissl zäh. Beim letzteren Fall kommt eine Erstattung nicht in Frage finde ich sondern eine KOMPENSATION, also ein Drink aufs Haus zB.

Don't let me be misunderstood, Santa Esmeralda

 
Veröffentlicht : 22/12/2007 8:18 pm



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