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Hotelfachschulen aufnahmevoraussetzungen

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(@nd-flair)
Beiträge: 21
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Themenstarter
 

ich bin grad am googlen und bin etwas irritiert. auf manchen fachschulseiten steht das unter anderem das abschlusszeugnis der berufsschule verlangt wird, auf anderen nicht. sollte das nicht einheitlich sein? auf wikipedia steht auch das mittlere reife + bestandene abschlussprüfung* + 2-3berufserfahrung genügen. bezieht sich das mit dem abschlusszeignis nur für leute die vorher nur den hauptschulabschluss hatten oder ist das wirklich von fachschule zu fachschule verschieden?

Am 05.06.2007 hat das Leiden endlich ein Ende XD

 
Veröffentlicht : 06/10/2009 2:20 am
bugi99
(@bugi99)
Beiträge: 427
Reputable Member
 

..." + bestandene abschlussprüfung* + ..."

= Berufsschulabschlusszeugnis

Lege einfach alle Zeugnisse in die Bewerbung, dann kann doch nichts schief gehen.

Wer sich nicht wehrt, endet am Herd!

Jeder hat das Recht nachzudenken, allerdings machen davon die wenigsten Gebrauch!

 
Veröffentlicht : 06/10/2009 11:04 pm
(@nd-flair)
Beiträge: 21
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Themenstarter
 

ich dachte das bedeutet eher die IHK abschlussprüfung* sprich gesellenbrief?

Am 05.06.2007 hat das Leiden endlich ein Ende XD

 
Veröffentlicht : 07/10/2009 2:22 am



bugi99
(@bugi99)
Beiträge: 427
Reputable Member
 

Ohne das Eine gibt´s das Andere ja nicht.
Gehört also zusammen.

Wer sich nicht wehrt, endet am Herd!

Jeder hat das Recht nachzudenken, allerdings machen davon die wenigsten Gebrauch!

 
Veröffentlicht : 07/10/2009 8:04 am
(@nd-flair)
Beiträge: 21
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Themenstarter
 

hm ich hab nur nen abgangszeugnis. werde ich wohl telefonieren müssen T_T. in berlin reicht wohl auch das abgangszeugnis sagte mir die frau im sekretariat. in marburg muss ich morgen mit einer bereichsleiterin telefonieren. falls ich bei den anderen schulen noch anrufe schreibe ich es rein, könnte ja vielleicht für den einen oder anderen interessant sein. bei einer schule war auf jeden fall das "bestandene abschlusszeugnis" gefragt. ich glaube es war koblenz.

Am 05.06.2007 hat das Leiden endlich ein Ende XD

 
Veröffentlicht : 07/10/2009 5:06 pm
Andy
 Andy
(@andy)
Beiträge: 1310
Noble Member
 

Also an meiner Berufsschule gab es nur ein Abgangszeugnis, wenn man die Pruefung nicht bestanden hat, ansonsten gab es Berufsschulzeugnis und Pruefungsbestaetigung mit Ergebnis

Ich weiss das die HoFa Schule in Hamburg sogar noch Auslandserfahrung als Aufnahmevorraussetzung hat

God gave us two ears and one mouth, and most people haven't taken the hint.

Disclaimer: Alle meine Posts enthalten meine eigene Meinung.

 
Veröffentlicht : 07/10/2009 7:58 pm



(@friesenotto)
Beiträge: 312
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Moin, moin, Zusammen!

Man kann durch die Berufsschule den Sekundarabschluß I machen, und dann durch die Hotelachschule die Fachhochschulreife, die einem dann das Studium erlaubt:
Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO)§ 2
Gleichwertigkeit von Abschlüssen nach der Verordnung über berufsbildende Schulen

...
(2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt, wer nach der Verordnung über berufsbildende Schulen in einer vor dem 1.August 1996 geltenden Fassung
1.den Berufsschulabschluss erworben oder die Berufsschule erfolgreich besucht hat und eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, dem Seemannsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat,
...
(3) Einen dem Erweiterten Sekundarabschluss I gleichwertigen Bildungsstand besitzt, wer nach der Verordnung über berufsbildende Schulen in einer vor dem 1.August 1996 geltenden Fassung
1.die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt oder eine Berufsfachschule, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bei der Aufnahme voraussetzt, erfolgreich besucht hat und im Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 oder besser erreicht hat und im Fach Deutsch, in einer Fremdsprache und in einem berufsspezifischen Fach jeweils mindestens befriedigende Leistungen erbracht hat.
...
(4) Einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Bildungsstand besitzt, wer nach der Verordnung über berufsbildende Schulen in einer vor dem 1. August 1996 geltenden Fassung die Abschlussprüfung* an
1.einer Fachschule, die mit Vollzeitunterricht mindestens zwei Jahre dauert bestanden hat.

Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)

§ 3
Aufnahmevoraussetzungen

(1) In die Fachschule kann, soweit in den Absätzen 2 bis 12 keine andere Regelung getroffen wird, aufgenommen werden, wer

den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt,
als berufliche Erstausbildung
a) eine erfolgreich abgeschlossene für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung, bei einer bundesrechtlich geregelten Stufenausbildung eine Berufsausbildung der letzten Stufe, und eine mindestens einjährige entsprechende Berufstätigkeit,

b) den Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung zur Staatlich geprüften Assistentin oder zum Staatlich geprüften Assistenten und eine anschließende einjährige entsprechende Berufstätigkeit oder

c) eine für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von sieben Jahren
aufweist und

den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.

Also Beerufsschulabschlusszeugnis ist Pflicht!

Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!

 
Veröffentlicht : 08/10/2009 12:51 pm
(@nd-flair)
Beiträge: 21
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Themenstarter
 

wenn man vorher den realschulabschluss (fachoberschulreife, sekundarabschluss I) erworben hat dürfte das demnach doch auch genügen oder verstehe ich das falsch?

Am 05.06.2007 hat das Leiden endlich ein Ende XD

 
Veröffentlicht : 08/10/2009 6:17 pm
bugi99
(@bugi99)
Beiträge: 427
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..."Ich weiss das die HoFa Schule in Hamburg sogar noch Auslandserfahrung als Aufnahmevorraussetzung hat"...

Das stimmt nicht, ich habe mich seinerzeit dort beworben und wurde ohne Auslandserfahrung angenommen.
Bin dann aber lieber nach Lübeck gegangen.

Wer sich nicht wehrt, endet am Herd!

Jeder hat das Recht nachzudenken, allerdings machen davon die wenigsten Gebrauch!

 
Veröffentlicht : 08/10/2009 7:34 pm



(@nd-flair)
Beiträge: 21
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hier noch was interessantes:
2. 2. Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachbereiche Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik und Wirtschaft wird aufgenommen, wer eine einschlägige Berufsausbildung und eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem bzw. zwei Jahr(en) nachweisen kann. Die Berufstätigkeit kann auch in Form eines gelenkten Praktikums während der Ausbildung bei entsprechender Verlängerung des Bildungsgangs abgeleistet werden. Alternativ kann aufgenommen werden, wer die Berufsschule abgeschlossen hat und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren aufweist. Für die Fachrichtung Hauswirtschaft ist ein mittlerer Schulabschluss erforderlich und eine einschlägige dreijährige Berufsausbildung, die durch eine Berufsfachschule und zusätzliche berufliche Tätigkeit bzw. Praktika ersetzt werden kann. Im Fachbereich Sozialwesen (Fachschule für Sozialpädagogik) wird mindestens der Hauptschulabschluss verlangt und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine nach Bestimmung der Bundesländer als gleichwertig anerkannte Qualifizierung. Die Aufnahme in die Fachschule für Heilpädagogik dagegen setzt den Abschluss der Berufsfachschule für Sozialpädagogik bzw. Heilerziehungspflege oder eine gleichwertige Qualifikation voraus und erfordert zusätzlich eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit.

quelle: http://wapedia.mobi/de/Fachschule

Am 05.06.2007 hat das Leiden endlich ein Ende XD

 
Veröffentlicht : 08/10/2009 8:17 pm
(@friesenotto)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Moin, moin, nD.Flair!

?) Willst Du jetzt auf die Fachschule für Puddingabiturienten(städt. und landwirtschaftliche HauswirtschafterInnen)? Dafür hast Du aber nicht die einschlägige Berufsausbildung als HoFa! :mrgreen:

Ich dachte Du wolltest auf die Hotelfachschule(Fachschule Wirtschaft; Hotel- und Gaststättengewerbe)!

gruss

friesenotto

Dieser Beitrag wurde extrem umweltfreundlich aus wiederverwerteten Buchstaben und Wörtern von weggeworfenen e-mails geschrieben und ist deshalb voll digital abbaubar!

 
Veröffentlicht : 11/10/2009 1:12 pm
(@nd-flair)
Beiträge: 21
Eminent Member
Themenstarter
 

😥 😥 😥
ja eigentlich will ich auf eine hotelfachschule, aber ich steige hier 0,0 durch =(
in dem quote oben steht, dass das berufsschulabschlusszeugnis = Fachoberschulreife ist. wird dann aber von dir kommentiert mit: ich brauche das berufsschulabschlusszeugnis. jedoch hab ich doch die Fachoberschulreife die ja = Beruffschulabschlusszeugnis ist (laut dem quote) damit sollte das doch für den schulischen teil der aufnahmevoraussetzung genügen oder bin ich nur elendig dumm?

Am 05.06.2007 hat das Leiden endlich ein Ende XD

 
Veröffentlicht : 11/10/2009 4:47 pm



(@mustela)
Beiträge: 29
Eminent Member
 

Hallo nD.Flair!

Wenn Du Deine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hast solltest Du ein Prüfungszeugnis und ein Berufsschul-Abschlusszeugnis erhalten haben.

Damit, und mit der von der Hotelfachschule verlangten Anzahl Berufsjahre nach der Ausbildung, kannst Du Dich bewerben.

Gruß

Mustela

 
Veröffentlicht : 13/10/2009 3:36 pm
(@nd-flair)
Beiträge: 21
Eminent Member
Themenstarter
 

von der berufsschule habe ich immernoch nur ein abgangszeugnis, sonst würde ich ja kaum hier fragen...

Am 05.06.2007 hat das Leiden endlich ein Ende XD

 
Veröffentlicht : 13/10/2009 8:26 pm
Alex
 Alex
(@gastro-alex)
Beiträge: 3501
Mitglied
 

Tja, das beisst sich irgendwie mit
jedoch hab ich doch die Fachoberschulreife die ja = Beruffschulabschlusszeugnis ist

Berufsschulabschlusszeugnis ist m.E. ungleich dem Berufsschulabgangszeugnis.
Beim einen hat man die Berufsschule (erfolgreich) abgeschlossen, beim anderen ist man abgegangen.
Es bleibt der Ratschlag: Ruf direkt bei der gewünschten Hofa an und schildere Deine Voraussetzungen. Nur dort kann man Dir sagen, ob Du Chancen hast, oder nicht.

"Watch, learn and don't eat my cookie!" - Phoebe in Friends S05E14

"Aus Respekt vor dem Arbeitgeber erscheint man eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn, verbeugt sich vor dem Chef und nach Dienstschluss entschuldigt man sich, dass man nun gehen wird, und bedankt sich gleichzeitig, dass man heute arbeiten durfte ..." - Martin Schulz im Rolling Pin 07/2010 - (über das Arbeiten in Japan ...)

hotelfach.de - Gastro-Community und -Fachwissen

 
Veröffentlicht : 16/10/2009 3:05 am



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