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 Betreff des Beitrags: Themen Hoka-Prüfungen (1.LJ!?!?)
BeitragVerfasst: Sa Jan 10, 2009 22:48 
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Hallo Kollegen,

meine Prüfungen stehen im Mai an. Und sicher nicht nur meine! ;)
Da es ja noch keinen Thread für die Hoka-Prüfungen gibt (was mich wundert, vielleicht habe ich auch nur nicht richtig geguckt, Alex!?), dachte ich, frag mal hier. Was wisst ihr über PRüfungsthemen? Da bei uns in München das 1 LJ. zusammen mit Syssis, Refas und Hofas läuft, würde mich auch besonders interessieren, was und ob was aus dem 1. LJ drankommt. Weil so ernährungswissenschaftlicher Kram oder Service-Feinheiten bruachen wir ja nicht wirklich...

Wäre um eure Infos echt dankbar, damit ich mal einen Lernplan entwickeln kann...Oder sowas ähnilches ;)

Liebe Grüße aus dem absolut schneefreien München :(
Constanze

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Viele Grüße,
Constanze


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 Betreff des Beitrags: Themen Hoka-Prüfungen (1.LJ!?!?)
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: So Jan 11, 2009 9:39 
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Moin constanze85!

hier die Prüfungsthemen für Hokas:

"Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13. Februar 1998 (BGBl. I S. 351)"

Teil I: Berufliche Grundbildung


Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1)

a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2)

a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Verkauf und Verwaltung erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3)

a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

Umweltschutz (§ 4 Nr. 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

a) Mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 4 Nr. 5)

a) Auswirkungen des persönlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens auf Gäste darstellen und begründen
b) Gastgeberfunktion wahrnehmen
c) Erwartungen von Gästen hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistung ermitteln
d) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen im Rahmen der Ablauforganisation berücksichtigen
e) Gäste empfangen und betreuen
f) berufsbezogene fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
g) Gäste über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten informieren
h) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen und weiterleiten
i) berufsbezogene Rechtsvorschriften anwenden

Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 6)

a) Arbeitsschritte planen
b) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer und ergonomischer Anforderungen vorbereiten
c) Arbeitsvorbereitungen bereichsbezogen durchführen
d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich einsetzen
e) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter reinigen und pflegen

Hygiene (§ 4 Nr. 7)

a) Vorschriften und Grundsätze zur Personal- und Betriebshygiene anwenden
b) Desinfektions- und Reinigungsmittel ökonomisch einsetzen

Küchenbereich (§ 4 Nr. 8)

a) Produkte auf Beschaffenheit prüfen und Verwendungsmöglichkeiten zuordnen
b) Arbeitstechniken und Garverfahren zur Herstellung einfacher Speisen anwenden
c) Einfache Speisen unter Berücksichtigung der Rezepturen, der Ernährungslehre und der Wirtschaftlichkeit zubereiten
d) vorgefertigte Produkte unter Beachtung von Verarbeitungsstufen, Rezepturen und Wirtschaftlichkeit zu einfachen Speisen verarbeiten
e) einfache Speisen nach Vorgabe anrichten
f) bei der Produktpräsentation mitwirken

Servicebereich (§ 4 Nr. 9)

a) Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
b) Aufguß- und Heißgetränke zubereiten sowie Getränke ausschenken
c) Speisen und Getränke servieren und ausheben
d) bei Service- und Menübesprechungen mitwirken
e) betriebliches Kassensystem bedienen

Büroorganisation und kommunikation (§ 4 Nr. 10)

a) arbeitsplatzbezogene schriftliche Arbeiten ausführen
b) Schriftstücke registrieren und ablegen
c) Karteien und Dateien führen und zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben einsetzen; Daten sichern
d) gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden

Warenwirtschaft (§ 4 Nr. 11)

a) Waren annehmen, auf Gewicht, Menge und sichtbare Schäden prüfen und betriebsübliche Maßnahmen einleiten
b) Waren ihren Ansprüchen gemäß einlagern
c) Lagerbestände kontrollieren

Teil II: Gemeinsame berufliche Fachbildung

Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 4 Nr. 5)

a) Gespräche gäste- und unternehmensorientiert führen
b) sprachliche und nichtsprachliche Ausdrucksmöglichkeiten anwenden
c) Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und Lösungen aufzeigen
d) Reservierungswünsche entgegennehmen, Reservierungen ausführen
e) Gäste unter Berücksichtigung ihrer Wünsche beraten


Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 6)

a) Wartung von Geräten und Maschinen sowie Instandsetzung von Gebrauchsgütern veranlassen
b) Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten

Warenwirtschaft (§ 4 Nr. 11)

a) arbeitsplatzbezogenen Warenbedarf ermitteln
b) Bestellungen einleiten
c) Inventuren durchführen, ein Inventar unter Anleitung aufstellen
d) Zahlungsvorgänge bearbeiten
e) kostenbewußtes Einsetzen von Materialien und Gebrauchsgütern begründen
f) Kosten und Erträge erbrachter Dienstleistungen am Beispiel errechnen
g) Verkaufspreise nach betrieblichem Kalkulationsschema ermitteln


Werbung und Verkaufsförderung (§ 4 Nr. 12)

a) Werbemittel und Werbeträger unterscheiden und für die Werbung des Ausbildungsbetriebes einsetzen
b) verkaufsfördernde Maßnahmen vorbereiten
c) bei Werbeaktionen mitwirken
d) anlaßbezogene Dekorationen ausführen
e) werbewirksame Angebote erstellen

Wirtschaftsdienst (§ 4 Nr. 13)

a) Gästeräume angebots- und anlaßbezogen herrichten
b) Gästeräume reinigen und pflegen


Teil V: Besondere berufliche Fachbildung: Hotelkaufmann/Hotelkauffrau

Personalwirtschaft (§ 7 Nr. 1)

a) arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen aufgabenorientiert anwenden
b) bei der Personalplanung mitwirken und Personalbeschaffungsmaßnahmen einleiten
c) Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen bearbeiten
d) Vorgänge in Verbindung mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten
e) Ziele und Bedeutung von Personalbeurteilungen darstellen
f) eine Entgeltabrechnung erstellen

Büroorganisation und kommunikation (§ 7 Nr. 2)

a) Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten
b) Korrespondenz führen
c) Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert einsetzen
d) Regeln der Kommunikation anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
e) Zusammenarbeit aktiv gestalten und ausgewählte praktische Aufgaben teamorientiert bearbeiten
f) Termine planen, koordinieren und überwachen


Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 7 Nr. 3)

a) vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluß durchführen
b) Zahlungsverkehr durchführen, Währungen umrechnen
c) bei Zahlungsverzug betriebsübliche Maßnahmen einleiten
d) Kostenkontrolle durchführen und geeignete Maßnahmen vorschlagen
e) Daten für die Kalkulation und Preisbildung ermitteln
f) Bedeutung von Investitionen erläutern
g) Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit betrieblicher Leistungen begründen
h) Ergebnisse des betrieblichen Rechnungswesens zum Zweck der Steuerung und Kontrolle anwenden, insbesondere betriebliche Kennzahlen auswerten
i) an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken
k) Betriebsstatistiken führen

Warenwirtschaft (§ 7 Nr. 4)

a) Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen
b) Angebote hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Preis, Menge, Qualität, Verpackungskosten, Lieferzeit, Liefer- und Zahlungsbedingungen vergleichen
c) Einkauf durchführen; Liefertermine überwachen

Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 7 Nr. 5)

a) Beratungsgespräche planen, führen und nachbereiten
b) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
c) Rechnungen erstellen

gruss

friesenotto

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BeitragVerfasst: So Jan 11, 2009 15:25 
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Hey danke friesenotto!
Das ist ja schon mal super ausführlich! Gilt das denn noch so, den in 10 Jahren passiert ja einiges und den Küchen- und Serviceteil gibt es bei uns Hokas so doch gar nicht!? Ausser natürlich in der Zwischenprüfung---

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

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Viele Grüße,
Constanze


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BeitragVerfasst: So Jan 11, 2009 16:54 
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Moin, moin, constanze85!

In der schriftklichen Prüfung bekommst Du die gleichen Fragen wie die Hofas, Refas und syssies aus dem Teil der beruflichen Grundbildung und der gemeinsamen berufliche Fachbildung, nur der letzte Teil (besondere berufliche Fachbildung) ist bei Dir anders. Sonst wärest Du nach bestandener Prüfung ja keine Hoka, sondern Bürokauffrau!

gruss


friesenotto

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BeitragVerfasst: So Jan 11, 2009 20:35 
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Das heisst, ich muss theoretisch ein Menü eindecken können, aber praktisch muss ich das jetzt nicht üben? Habe nämlich ausser Frühstück kaum Erfahrung im Service.

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Viele Grüße,
Constanze


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BeitragVerfasst: So Mär 01, 2009 10:14 
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Hallo,
also müssen wir "nix praktisch" können sondern nur wissen wies geht??!!


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BeitragVerfasst: So Mär 01, 2009 17:13 
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Das habe ich bei der IHK-Frankfurt gefunden, meines Wissens ist aber das ja deutschlandweit gleich. Kann das jemand bestätigen?


http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperi ... ufmann.pdf

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BeitragVerfasst: Mo Mär 02, 2009 19:12 
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Also bei uns in München wird es genauso ablaufen. Ich denke mal, das ist bundesweit gleich.

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