Und zwar habe ich eine Frage bezüglich der Herausgabe von Wechselgeld.
In wie weit ist man verpflichtet das Geld des Gastes zu wechseln? Oder ist man überhaupt verpflichtet Wechselgeld raus zugeben?
Folgende Situation: Gast hatte bei mir eine Rechnung über € 7,50 offen und meinte mit einem 100 Euro Schein bezahlen zu müssen.
Da ich meine Schicht jedoch gerade erst begonnen hatte und ich im Normalfall nur 50 - 70 Euro Wechselgeld mit mir trage war es mir nicht möglich ihm Wechselgeld raus zugeben.
Er hat mich ziemlich beleidigt und wäre der Meinung er ist gewillt zu bezahlen & das ich zu inkompetent wäre .. Das Ende vom Lied ist das er einfach gegangen ist ohne zu zahlen da er sich im Recht fühlte
Jetzt noch einmal die Frage, in wie weit ist man verpflichtet Wechselgeld raus zugeben, oder ist man es überhaupt?
Ich habe mal gehört mit der Bestellung einer Ware, verpflichtet sich der Käufer / Gast damit den vereinbarten Preis passend zu zahlen und das die Herausgabe von Wechselgeld nur eine Nettigkeit des Verkäufers ist.
Würde mich über Antworten freuen

Vielen Dank und freundliche Grüße