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mit Fachabi die Ausbildung verkürzen

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Andy404
(@andy404)
Beiträge: 7
Active Member
Themenstarter
 

Hallo,
ich habe mich in letzter Zeit mit Begeisterung durch dieses Forum gelesen und jetzt beschlossen, mich einfach mal anzumelden.
Kurz zu mir. Ich bin 19 Jahre und mache nächstes Jahr mein Fachabi in Betriebswirtschaft und Verwaltung. Ich arbeite seit ca. 1,5 Jahren nebenbei in der Gastronomie, sowohl als Servicekraft als auch in der Küche. Eine ehemalige Kolegin meinte, sie hat die Ausbildung zur Hotelfachfrau um 1 Jahr verkürzt, weil sie bereits Bürokauffrau gelernt hatte. Sie hat also das 1. Jahr übersprungen.
Nun zu meiner Frage. Ist das mit meinem Fachabi grundsätzlich möglich?
Ich habe mir bei einer Bekannten den Stoff des 1. Ausbildungsjahres angesehen und bin der Meinung, dass ich das aufholen kann. Zu dem ist eine andere Bekannte von mir Lehrerin in einer Berufsschule für Hotelerie und Gastronomie und hat mir angeboten, mir den Stoff des 1. Jahres zu geben. Sie würde mir auch für Fragen bereit stehen.

Ich würde das gerne machen, da ich mir so einerseits 1 Jahr schlechten Verdienst spare und die Ausbildung schneller beenden kann. Das 1. Jahr zu überspringen wäre mir einfach lieber als das letzte halbe Jahr zu verkürzen, da, wie man mir erzählt hat, das erste Jahr nicht so Prüfungsrelevant ist, wie das letzte halbe Jahr und man so den Stoff am Ende mit aller Gewalt reingedrückt bekommt.

schonmal Danke für die Antworten.
Liebe Grüße,
Andy

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg 😉

 
Veröffentlicht : 29/08/2014 5:02 pm
(@rubina)
Beiträge: 1
New Member
 

Das BBIG (Berufsbildungsgesetz) unterscheidet zwei Formen der Berufsausbildungsverkürzung.

1. Die sogenannte "Anrechnung" wegen beruflicher Vorbildung (§ 7 BBiG) und
2. Die sogenannte "Verkürzung" wegen Berufserfahrung (§ 8 BBiG)

Anrechnung nach § 7 BBiG bedeutet, dass diese vor Ausbildungsbeginn gewährt wird. Wenn dir zum Beispiel ein ganzes Jahr angerechnet wird, beginnst du gleich mit dem zweiten Ausbildungsjahr und der dafür vorgesehenen Bezahlung. Die Anrechnungszeit muss vor Beginn der Ausbildung mit deinem zukünftigen Ausbilder/Ausbildungsbetrieb verhandelt werden und bei den zuständigen Stellen (IHK) beantragt werden. Im Ausbildungsvertrag wird die verkürzte Ausbildungsdauer dokumentiert.

Die Verkürzung nach § 8 BBiG bedeutet, dass du früher zur Abschlussprüfung* zugelassen wirst. Also deine Ausbildungszeit zum Ende hin verkürzt wird. Auch diese Form muss bei der zuständigen Stelle (IHK) beantragt und genehmigt werden. Dies kann man auch während der Berufsausbildung machen und muss auch nicht zwingend im Ausbildungsvertrag dokumentiert werden. (Die Berufsausbildung endet mit bestandener Abschlussprüfung* und nicht nach Datum im Ausbildungsvertrag)
Diese Form ist recht unkompliziert und die IHK genehmigt in der Regel schnell. Wenn deine Berufsschullehrer eine Verkürzung empfehlen, muss nicht einmal der Betrieb zustimmen.

So und nun zu deiner Frage:
Du möchtest ja die Version 1 und da ist es relevant welche Schule du genau besuchst. Du schreibst von einem Fachabi in Richtung Wirtschaft und Verwaltung. Ich gehe davon aus, du besucht eine höhere Berufsfachschule oder ein berufliches Gymnasium nach dem 12 Schuljahr. Bei beiden Bildungsgängen benötigst du noch ein einjähriges Praktikum um die schulische Fachhochschulreife (Umgangssprachlich auch Fachabi genannt) angerechnet zu bekommen.

Die Fachhochschulreife ist allerdings die Grundvoraussetzung, um überhaupt eine "Anrechnung" zu beantragen, die du ja vor Ausbildungsbeginn faktisch noch gar nicht hast. Aber keine Sorge! Dieses einjährige Praktikum ist gleichgestellt mit einer mindestens einjährigen kontinuierlichen Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht. Du könntest also zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Praktikum und erstes Jahr der Berufsausbildung.
Ein weiterer Hemmschuh kann sein, dass dein schulischer Schwerpunkt, Wirtschaft und Verwaltung nicht unbedingt affine mit dem Hotelfach ist. Aber da kann man argumentieren mit Kompetenzen im Marketing- und Arbeiten am Empfang

Fazit: Du kannst es auf jeden Fall versuchen diese Anrechnung zu bekommen. Einfach wird es nicht aber mit einem ordentlichen Schulabschluss, eventuell qualifizierte Arbeitszeugnisse von deinen Jobbetrieben, einem Ausbildungsbetrieb, der dich gerne haben möchte und bereit ist, diese Genehmigung bei der IHK zu beantragen, dann hast du gute bis sehr gute Karten.
Wenn du dazu ein cleverer Typ bist, der gut und schnell lernt, in der Berufsschule gute Noten schreibt und im Betrieb eine gute Figur macht, dann kannst du sogar während der Berufsausbildung noch eine Verkürzung beantragen. (Beide Varianten sind rein rechtlich auch zusammen möglich: 1 Jahr Anrechnung und noch 1/2 Jahr Verkürzung macht 18 Monate Berufsausbildung)

PS: Alle Informationen ohne Gewähr, da Landesrecht

 
Veröffentlicht : 01/09/2014 5:32 pm
Andy404
(@andy404)
Beiträge: 7
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Themenstarter
 

nein, ich mache keine berufsfachschule, sondern eine fachoberschule. habe ein halbes jahr krankenpfleger gelernt und das dann am ende der probezeit abbrechen müssen. habe in dem betrieb, in dem ich lernen möchte bereits ein 2 wöchiges praktikum gemacht um meinen namen zu hinterlassen. habe ein meiner meinung nach gutes praktikumszeugnis bekommen. ich bin mir jetzt eben nicht sicher, ob ich so verkürzen kann^^ also mit fachhochschulreife von der fachoberschule. habe abgesehen von der ausbildung, keine offizielle arbeitserfahrung

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg 😉

 
Veröffentlicht : 01/09/2014 8:46 pm



(@burghotel)
Beiträge: 41
Eminent Member
 

nein, ich mache keine berufsfachschule, sondern eine fachoberschule. habe ein halbes jahr krankenpfleger gelernt und das dann am ende der probezeit abbrechen müssen. habe in dem betrieb, in dem ich lernen möchte bereits ein 2 wöchiges praktikum gemacht um meinen namen zu hinterlassen. habe ein meiner meinung nach gutes praktikumszeugnis bekommen. ich bin mir jetzt eben nicht sicher, ob ich so verkürzen kann^^ also mit fachhochschulreife von der fachoberschule. habe abgesehen von der ausbildung, keine offizielle arbeitserfahrung
Ja eine Verkürzung auf 2 Jahre ist mit Fachabi möglich.

 
Veröffentlicht : 27/10/2014 5:13 pm
Ananas
(@ananas)
Beiträge: 20
Eminent Member
 

Ja eine Verkürzung auf 2 Jahre ist mit Fachabi möglich.
Das ist auch das, was mir so bekannt ist ...

 
Veröffentlicht : 21/11/2014 11:25 pm
Andy404
(@andy404)
Beiträge: 7
Active Member
Themenstarter
 

was schlagt ihr mir vor, wie ich das angehem sollte?? einfach vor der bewerbung fragen, ob die mir das anbieten können?

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg 😉

 
Veröffentlicht : 23/11/2014 10:55 pm



Andy404
(@andy404)
Beiträge: 7
Active Member
Themenstarter
 

um das ganze jetzt aufzulösen^^
ich habe einen Ausbildungsvertrag am bayerischen Hof in München bekommen. Man hat sofort mein Fachabitur als ein Jahr angerechnet. Ich werde die Ausbildung also in 2 Jahren durchlaufen, wobei das 3. Jahr erlassen wird 🙂

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg 😉

 
Veröffentlicht : 05/04/2015 5:22 pm
avalonIV
(@avaloniv)
Beiträge: 17
Active Member
 

Dann hast du ja alles selbständig gelöst. Ähnlich hätte ich das auch gemacht 😉

Einmal gut, immer gut 🙂 Für netten Austausch und Tipps bin ich offen - und gebe ich gerne zurück.

 
Veröffentlicht : 15/04/2015 7:38 pm

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