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Pfandrecht?

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(@sheela)
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Ich brauche bitte mal eure Hilfe...Ich habe jetzt schon alles mögliche darüber gelesen, aber so recht kann ich nichts finden, was mir meine Frage beantwortet.

Frage: Ein Gast kann nach seinem 5 Tägigem Aufenthalt nicht bezahlen. Was kann der Hotelier tun, um sich sein Geld schnellstmöglich zu sichern? (Gast hat sein Auto in der Tiefgarage).

Darf er das Auto echt Pfänden?

 
Veröffentlicht : 03/05/2011 1:37 pm
(@ramonagrafie)
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Hallo 'Shella:

Das Pfandrecht des Beherbergungswrtin gilt für eingebrachte Sachen.
Pfändbar z.B. sind Uhr, oder Gepäckstücke.
Darauf ist aber zu achten, dass die gepfändeten Sachen den richten Wert aufweisen und z.b 100 € wie für die Übernachtung nicht überschreiten.
Unpfändbare Gegenstände z.B. der Ehering, Arbeitsgeräte wie Laptop und unentbehrliche Kleidung.
Das Auto ist nicht pfändbar da es zu den eingebrachten Sachen gehört

 
Veröffentlicht : 03/05/2011 1:52 pm
(@sheela)
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vielen, vielen Dank! :mrgreen:

 
Veröffentlicht : 03/05/2011 1:55 pm



(@cappu)
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Hallo 'Shella:

Das Pfandrecht des Beherbergungswrtin gilt für eingebrachte Sachen.
.....
Das Auto ist nicht pfändbar da es zu den eingebrachten Sachen gehört
Das widerspricht sich aber. 😉

 
Veröffentlicht : 03/05/2011 2:16 pm
(@ramonagrafie)
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Hallo 'Shella:

Das Pfandrecht des Beherbergungswrtin gilt für eingebrachte Sachen.
.....
Das Auto ist nicht pfändbar da es zu den eingebrachten Sachen gehört
Das widerspricht sich aber. 😉

Habe es 1 zu 1 aus meinem Lösungsbuch abgeschrieben des U Form verlages !

 
Veröffentlicht : 03/05/2011 3:08 pm
(@cappu)
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Das mag sein, aber es widerspricht sich trotzdem, oder? 😀

Soweit ich weiß, sind eingebrachte Sachen pfändbar - Autos dementsprechend auch, soweit z.b. in der Tiefgarage. Am Ende natürlich trotzdem nicht, da der Wert extrem überstiegen wird.

 
Veröffentlicht : 03/05/2011 3:10 pm



(@ramonagrafie)
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Habe das Nicht vergessen in dem Satz,, habe den #noch mal überflogen!

Ein Auto ist definitiv NICHT Pfändbar!
Auch wenn der Wert der selbe wäre - wie des Hotelzimmerpreises

 
Veröffentlicht : 03/05/2011 3:11 pm
(@cappu)
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Es muss dann zwischen pfändbaren Gegenständen (eingebrachte Sachen, die Eigentum des Gastes sind) und unpfändbaren Gegenständen (alle nicht eingebrachten Sachen wie der PKW des Gastes und die darin liegenden Gegenstände; Musterkoffer des Geschäftsreisenden; die zur Berufsausübung benötigten Sachen, wie z.B. Computer; persönliche Sachen, wie unentbehrliche Kleider, Ehering, Brillen (u.ä.)) unterschieden werden. Übergibt der Gast dem Gastwirt freiwillig einen unpfändbaren Gegenstand, die dem Wert der Forderung entspricht, so darf dieser ihn annehmen.

Ok, dann ergibt das wiederum Sinn 😉 Wobei ich glaube ich in der Schule gehört habe, dass ein Auto ebenfalls eingerbacht werden kann, wenn es z.b. in der Tiefgarage steht. Aber da könnte ich mich auch irren. Nummer sicher wäre wohl: nein es ist grundsätzlich nicht pfändbar.

 
Veröffentlicht : 03/05/2011 3:14 pm
(@ramonagrafie)
Beiträge: 98
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Wir hatten das in der Schule damals auch diskutiert.
Der Lehrer sagte , man könne das Auto pfänden - aber man darf ja keine Sachen pfändwen wo der Gast sagt - das ist Arbeits"material" - also er braucht das für die Arbeit.
Denn diese Sachen sind sowieso geschützt

 
Veröffentlicht : 03/05/2011 8:14 pm





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